Ab dem 1. August 2026 tritt im Kanton Aargau das neue Volksschulgesetz (VSG) in Kraft. Die Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit wird im §107 modernisiert und flexibilisiert (bisher §67b Schulgesetz). Neu können auch professionelle OKJA-Fachstellen Fördergesuche einreichen.

  • Im Online-Infoanlass am Mittwoch, 24. Juni 2026, 12:15–13:15 Uhr mit Thomas Küng vom BKS Aargau wird erläutert, was sich im Detail ändert und wie Gesuche eingereicht werden.

Eingeladen sind Fachpersonen aus der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und ressortverantwortliche/entscheidungstragende Personen aus den Gemeinden.

Teilnahme ohne Anmeldung über folgenden Link:

Teilnehmen: https://teams.microsoft.com/meet/342832910506793?p=3oeKEcSGT3uBkRbIiL

Besprechungs-ID: 342 832 910 506 793

Passcode: fv7d4HT9